Rechtsprechung
LAG Hamburg, 05.02.2014 - 6 Sa 94/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 667 Alt 2 BGB, § 275 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 283 BGB, § 1922 Abs 1 BGB
Anspruch des Krematoriumsbetreibers auf Herausgabe von Edelmetallrückständen gegenüber ihren Beschäftigten - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz und Rückgabeansprüche des Arbeitgebers bei Entnahme von Gold aus den Ascheresten durch einen Helfer im Krematorium; Schadensersatz bei verschuldeter Unmöglichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 07.08.2013 - 24 Ca 128/12
- LAG Hamburg, 05.02.2014 - 6 Sa 94/13
- BAG - 8 AZR 147/14 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LAG Hamburg, 26.06.2013 - 5 Sa 110/12
Herausgabeanspruch des Krematoriumsbetreibers betreffend das Zahngold gegenüber …
Auszug aus LAG Hamburg, 05.02.2014 - 6 Sa 94/13
Nehmen Arbeitnehmer nach dem Krematoriumsvorgang Edelmetallrückstände aus der Asche des Verstorbenen an sich, kann der Arbeitgeber Herausgabe entsprechend den Auftragsregeln verlangen.(Rn.66) Bei verschuldeter Unmöglichkeit der Herausgabe haftet der Arbeitnehmer auf Schadenersatz (Rn.70) (im Anschluss an LAG Hamburg 26.06.2013 - 5 Sa 110/12).(Rn.57).Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. Juni 2013 in einem Parallelverfahren - Az. 5 Sa 110/12 - ausgeführt, die Beklagte zu 2) sei als Alleinerbin und damit Gesamtrechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Ehemannes, des Beklagten zu 1), jedenfalls gemäß §§ 667, 1922 BGB zur Zahlung von Schadensersatz in geltend gemachter Höhe verpflichtet.
Ebenso wie das Arbeitsgericht folgt die Berufungskammer nach eigener Prüfung der Entscheidung der 5. Kammer des LAG Hamburg vom 26. Juni 2013 (- Az. 5 Sa 110/12 - juris) in einem Parallelverfahren.
- BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02
Häusliches Arbeitszimmer - Aufwendungsersatzanspruch
Auszug aus LAG Hamburg, 05.02.2014 - 6 Sa 94/13
Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, kann Ersatz der Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 500/05, AP Nr. 1 zu § 667 BGB, juris; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - AP BGB § 670 Nr. 32, juris).Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen (BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - AP Nr. 2 zu § 667 BGB, juris; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - aaO).
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05
Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch
Auszug aus LAG Hamburg, 05.02.2014 - 6 Sa 94/13
Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, kann Ersatz der Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 500/05, AP Nr. 1 zu § 667 BGB, juris; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - AP BGB § 670 Nr. 32, juris).Das sind die Bonusmeilen (BAG 11. April 2006 aaO.) oder die erhaltenen Schmiergelder (BAG 26. Februar 1971 - 3 AZR 97/70 - AP Nr. 5 zu § 687 BGB, juris), also jeder Vorteil, den der Beauftragte aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten hat.
- BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10
Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Hamburg, 05.02.2014 - 6 Sa 94/13
Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen (BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - AP Nr. 2 zu § 667 BGB, juris;… 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - aaO). - BGH, 17.10.1991 - III ZR 352/89
Pflicht des Beauftragten zur Herausgabe einer Drittprovision
Auszug aus LAG Hamburg, 05.02.2014 - 6 Sa 94/13
Das ist jeder Vorteil, den der Beauftragte auf Grund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten hat (BGH 17. Oktober 1991 - III ZR 352/89 - NJW-RR 1992, 560, juris). - BAG, 26.02.1971 - 3 AZR 97/70
Verkaufsleiter - Sonderprovision
Auszug aus LAG Hamburg, 05.02.2014 - 6 Sa 94/13
Das sind die Bonusmeilen (…BAG 11. April 2006 aaO.) oder die erhaltenen Schmiergelder (BAG 26. Februar 1971 - 3 AZR 97/70 - AP Nr. 5 zu § 687 BGB, juris), also jeder Vorteil, den der Beauftragte aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten hat.